| Wechseln ist nicht nötig. |
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Klagen vor den Finanzgerichten Nicht jeder Steuerberater wird in strittigen Fragen Ihr Anliegen bis vor das Finanzgericht oder gar den Bundesfinanzhof bringen können, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Das ist ganz verständlich und selbst im begründeten Einzelfall keinesfalls eine Frage der Kompetenz, sondern eine individuelle Abwägung von Aufwand, freien Kapazitäten, grundsätzlicher fachlicher Spezialisierung und Erfolgsaussichten. Sollten Sie aber Ihr berechtigtes Anliegen dennoch durch die Instanzen bringen wollen, übernehmen wir gerne in Zusammenarbeit mit Ihrer Steuerberaterin/Ihrem Steuerberater Ihren Gang vors Finanzgericht. Immer in Abstimmung und gemeinsamer Abwägung mit Ihrem persönlichen Steuerberater und auch nur in diesem einen Fall. Ihr Steuerberater bleibt bei solchen Kooperationen auch weiterhin Ihr Steuerberater. Kanzleiübergreifende Zusammanarbeit wird hier groß geschrieben, damit nichts unversucht bleiben muss, strittige Fragen in oberster Instanz zu klären.
Vorbereitung EDV-gestützter Betriebsprüfungen |
Kanzleiübergreifende Zusammenarbeit 

Unter Verwendung der IDEA-Software ist es möglich, bevorstehende Betriebsprüfungen im Vorfeld einer eigentlichen Prüfung EDV-gestützt durchzuspielen. Sollte Ihr Steuerberatungsunternehmen diesen Service zur Zeit nicht anbieten können, besteht auch hier die unkomplizierte Möglichkeit einer kanzleiübergreifenden Zusammenarbeit für den Einsatz des IDEA-Betriebsprüfungsprogramms auch in Ihrem Unternehmen.