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Mittwoch, 13. Januar 2010 |
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Durch das „Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben sowie weiterer steuerrechtlicher Regelungen“ sollen insbesondere aktuelle Urteile des Europäischen Gerichtshofs und EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden. Die geplanten Änderungen sollen teilweise bereits in noch offenen Fällen, teilweise ab dem 1.1.2010 oder später gelten. Basierend auf dem Referentenentwurf vom 9.11.2009 sind nachfolgend die wichtigsten Eckpunkte im Bereich der Einkommen- und Umsatzsteuer aufgeführt. |
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